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Channel: Datenschutzskandal – Dr. Datenschutz
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Zahlen Sie mal eben 24.000 € für Ihren Datenschutzverstoß

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Derzeit werden zahlreiche einige Unternehmen durch die Werner Rechtsanwälte angeschrieben und erhalten ein Angebot, welches im Datenschutz seines gleichen sucht.

Der Sachverhalt

Die Rechtsanwälte und Informatiker Werner aus Köln vertreten in diesem Fall einen Studenten. Dieser will im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit festgestellt haben, dass die angeschriebenen Unternehmen mit seiner “Software” (nicht näher konkretisiert) einen Datenschutzverstoß (auch nicht konkretisiert) begeht. Dieser Datenschutzverstoß soll des Weiteren sogar zu einer unzulässigen Datenübermittlung (natürlich nicht konkretisiert) führen.

Das Angebot

Vielen Dank für den leider nicht brauchbaren, weil völlig unkonkreten Hinweis!

Da die Arbeit von Rechtsanwälten (der Verfasser ist auch einer) zwar oft vergebens, jedoch niemals umsonst ist, sollen 24.000 € netto auf ein Treuhandkonto der Werner RAe eingezahlt werden. Sodann würde das Unternehmen nähere Hinweise zu dem vermeintlichen Datenschutzverstoß bekommen.

Ein Schnäppchen?

Die Summe ist wahrlich kein Schnäppchen und Unternehmen müssten sich lange Bemühen mit vorsätzlichen Datenschutzverstößen die Aufsichtsbehörden auf den Plan zu rufen um ein vergleichbares Bußgeld aufgebrummt zu bekommen, aber sei es drum.

Denn selbst wenn das Unternehmen zahlen wollen würde, weiß es weder um die spannende Frage der umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Empfängers, noch ob die Zahlung auch dem Unternehmen ohne Überweisungszweck (in der angegebenen Zahlungsaufstellung nicht enthalten) überhaupt zugeordnet werden könnte. Sehr engagiert ist auch das Angebot auf den Abschluss einer Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 €, sofern das Unternehmen das zugrunde liegende Angebot annimmt.

Nichts konkretes weiß man genau

Es ist weder ersichtlich, welche Software gemeint ist, noch woraus sich der Datenschutzverstoß ergeben soll. Übrigens, nach strenger Ansicht führt tatsächlich schon die Einbindung des Facebook Like-Buttons zu einer unzulässigen Datenübermittlung.

Und da gibt es noch dutzende weitere, sehr einfache Beispiele.

Die Reaktion

Sollten Sie tatsächlich einen Datenschutzverstoß auf Ihrer Website oder in Ihrer Software vermuten, sprechen Sie gern uns an. Auch unter 24.000 € bieten wir gern eine datenschutzrechtliche Beratung die von qualifizierten und erfahrenen Beratern durchgeführt wird und Ihnen neben der Rechtslage und konkreten Lösungen auch pragmatische Umsetzungsmöglichkeiten liefert.

Sollten Sie auch ein derartiges Schreiben erhalten haben, würden wir uns zudem über einen kurzen Hinweis freuen.

 


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